Wohnungsbewerbung

Wohnungsbewerbung

Sie suchen eine neue Wohnung? Herzlich willkommen bei der GWF.

Aufgrund der angespannten Wohnungsraumsituation in Stuttgart und im Großraum Stuttgart werden auch bei uns wenige Wohnungen frei. Und wenn mal eine Wohnung frei wird, ist sie auch schnell wieder vermietet. Es lohnt sich aber trotzdem, häufiger auf unserer Anbieterseite bei www.immoscout24.de vorbei zu schauen: Denn wer zuerst kommt, hat auch gute Chancen auf eine wunderbare Wohnung. Wir stellen unsere freiwerdenden Wohnungen zur Vermietung ausschließlich auf www.immoscout24.de online.

Eine Bewerbung auf eine Mietwohnung ist nur für ausgeschriebene Wohnungen möglich. Wenn eine Mietwohnung frei wird und zur Verfügung steht, schreiben wir diese aus. Sie finden das Angebot auf www.immoscout24.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Wohnungsnachfragen keine Wartelisten führen. Auch eine telefonische Bewerbung können wir nicht entgegennehmen. Bewerbungen richten Sie bitte direkt über die ausgeschrieben Wohnung auf www.immoscout24.de.

Haben Sie eine ausgeschriebene Wohnung auf www.immoscout24.de gefunden, bewerben Sie sich mit einer Nachricht über das Portal auf diese Wohnung. Unser Vermietungsteam erhält Ihr Bewerbungsschreiben, bearbeitet die eingehenden Bewerbungen und lädt zum Besichtigungstermin ein. Dieser Prozess nimmt Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie für einen schnellen Prozess deshalb von weiteren telefonischen Anfragen abzusehen. Wir werden Ihre Bewerbung in jedem Fall beantworten.

Wenn Sie nach einer Besichtigung und Einreichung der geforderten Unterlagen von uns eine Zusage erhalten, müssen Sie als Voraussetzung für die Anmietung unserer Wohnungen eine Mitgliedschaft unserer Wohnungsgenossenschaft eingehen. Sie erwerben Geschäftsanteile entsprechend der Größe Ihrer Wohnung. Eine Kaution im herkömmlichen Sinne entfällt.

Sie haben einen Wohnberechtigungsschein von der Stadt erhalten. Auf diesem ist vermerkt, welche Größe bzw. wie viele Zimmer der Wohnung Ihnen zustehen. Sollte eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein ausgeschrieben sein, können sich Interessenten mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein auf diese Wohnung bewerben. Wir vermerken in der Ausschreibung unserer freien Wohnungen, ob es sich dabei um geförderten Wohnraum handelt und somit ein Wohnberechtigungsschein zum Beziehen der Wohnung notwendig ist.